Bauwirtschaft: Degressive AfA für den Wohnungsbau wurde angekündigt

Der Bundesrat hat im März 2024 einem Kompromiss des Vermittlungsausschusses zum Wachstumschancengesetz zugestimmt.

Klara Geywitz, Bundesministerin für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen, kommentiert: "Die degressive AfA für den Wohnungsbau kommt. Sechs Jahre lang jeweils fünf Prozent der Investitionskosten abschreiben – das ist richtig großer Impuls für den Wohnungsbau in Deutschland. Wir ermöglichen der Bau- und Immobilienbranche, Investitionen schneller abzuschreiben. Wir schaffen damit Investitionsanreize, die die Bauwirtschaft weiter stabilisieren. Unsere Regelung sieht dabei keine Baukostenobergrenzen vor."

Erstmals ist nicht der Bauantrag entscheidendes Kriterium für die Gewährung der degressiven AfA, sondern der angezeigte Baubeginn. So wolle man auch die Umsetzung von Projekten anreizen, die zwar schon geplant, aber aus unterschiedlichen Gründen noch nicht begonnen wurden, heißt es vom Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen.

Bundesministerin Klara Geywitz - Quellen: Bundesregierung/Jesco Denzel; baumarktmanager.de

Zurück